Immer mehr Bürger sichern sich durch eine Rechtsschutzversicherung für den Streitfall ab – und das aus gutem Grund.
29.10.2024 (verpd) In vielen Lebensbereichen können Konflikte entstehen, sei es mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, einem Unfallgegner, einem Händler oder einer Behörde. Oft bleibt nur der Weg zum Anwalt oder man muss sogar vor Gericht gehen, um sein Recht durchzusetzen. Doch die hohen Anwalts- und Prozesskosten halten viele davon ab. Dieses finanzielle Risiko lässt sich jedoch durch eine passenden Rechtsschutzpolice minimieren.
Nicht jeder Streit lässt sich gütlich regeln. Doch viele wollen mit Blick auf die Prozesskosten den Gang zum Anwalt oder gar vor Gericht vermeiden. Denn verliert man den Prozess, muss man in vielen Fällen nicht nur den eigenen Anwalt, sondern auch den des Streitgegners und sämtliche Gerichtskosten tragen.
Schon bei einem Streitwert von 3.000 Euro belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten in der ersten Instanz auf knapp 1.600 Euro. In der zweiten Instanz fallen zusätzlich 2.100 Euro an Prozesskosten an. Geht ein Konflikt mit dem genannten Streitwert durch drei Instanzen verdoppeln sich die Kosten, denn dann werden – alle Instanzen zusammengerechnet – rund 6.700 Euro für Gerichts- und Anwaltskosten fällig.
Doch selbst, wenn man nur einen Anwalt hinzuzieht, um einen Streit außergerichtlich zu klären, sind je nach Streitwert mehrere Hundert oder Tausend Euro an Anwaltshonorar zu zahlen.
Immer mehr sind Rechtsschutz-versichert
Insgesamt gilt, je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Aber besonders, wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, ist es oftmals existenziell, dass man nicht auf sein Recht verzichtet.
Kostenschutz bietet diesbezüglich eine bestehende Rechtsschutzversicherung, denn eine solche Police übernimmt im Versicherungsfall die Anwalts- beziehungsweise Prozesskosten entsprechend den Vertragsvereinbarungen.
Immer mehr Bürger schätzen die Absicherung durch eine Rechtsschutzpolice, wie ein Blick in die Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) belegt. Demnach ist allein von 2010 bis 2023 die Anzahl der bestehenden Rechtsschutzpolicen um knapp 30 Prozent auf 27,1 Millionen Verträge gestiegen. Statistisch gesehen hat somit fast jeder dritte Bürger eine Rechtsschutzpolice.
Allein letztes Jahr zahlten die Rechtsschutzversicherer fast 3,6 Milliarden Euro an Leistungen, damit die in einer Rechtsschutzpolice Versicherten zu ihrem Recht kommen oder sich gegen ungerechte Vorwürfe anderer wehren konnten. Insgesamt gibt es je nach Rechtsgebieten und individuellem Bedarf unterschiedliche Versicherungsvarianten.
Konflikte nach einem Verkehrsunfall oder rund ums Auto
Einer der häufigsten Policen ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Der Versicherungsnehmer ist hier als Kfz-Halter, Kfz-Fahrer, aber auch als Fußgänger, Radfahrer und sogar Fahrgast versichert. Versicherungsschutz haben zudem berechtigte Fahrer und Insassen, die das auf den Versicherungsnehmer zugelassene Kfz nutzen.
Die Police übernimmt die Kosten, um Schadenersatzansprüche der Versicherten nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen. Sie leistet ferner für die Abwehr des Vorwurfes, gegen bestimmte Verkehrs- oder Strafvorschriften im Straßenverkehr verstoßen zu haben, zum Beispiel, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, er hätte einen Unfall verursacht und dadurch fahrlässig einen Menschen verletzt. Zudem sind in der Regel Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder dem Pkw-Händler mitversichert.
Bei Ärger im Privaten oder im Beruf
Eine weitere gängige Rechtsschutzpolice ist die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung. Sie deckt die Streitkosten hinsichtlich diverser privater oder beruflicher Auseinandersetzungen ab. Abgesichert sind in einer solchen Police in der Regel der Versicherungsnehmer und der Ehe- beziehungsweise der namentlich genannte Lebenspartner sowie deren minderjährigen oder in Ausbildung stehenden unverheirateten Kinder.
Versicherungsschutz besteht in der Regel bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder auch bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche, die man als Fußgänger oder Radfahrer nach einem Unfall an den Unfallgegner stellt. Auch ein Rechtsstreit mit der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung vor dem Sozialgericht ist üblicherweise abgesichert.
Eine solche Police enthält normalerweise auch einen Vertragsrechtsschutz. Dieser übernimmt die anfallenden Streitkosten, beispielsweise mit dem Händler oder Dienstleister bei Streitigkeiten im Rahmen von Verbraucherverträgen wie Kauf- oder Reiseverträgen. Oftmals können Mieter gegen Aufpreis das Kostenrisiko eines Rechtsstreites mit dem Vermieter in einer Privatrechtsschutzpolice mit absichern.
Kostenschutz im Streitfall für Vermieter und Firmen
Für Vermieter oder Immobilieneigentümer werden Wohnungs- und Grundstücks- beziehungsweise Vermieterrechtsschutzpolicen angeboten, die die Anwalts- oder Prozesskosten für den Fall, dass es zum Beispiel zu Streitigkeiten mit dem Mieter kommt, absichern.
Unternehmer, Freiberufler oder Landwirte können sich mit speziellen Rechtsschutzversicherungen vor den Kosten, die Streitigkeiten in beruflichen und/oder privaten Bereichen mit sich bringen können, absichern.
Damit die Prämien bezahlbar bleiben
Damit die Beiträge für die Rechtsschutzversicherung bezahlbar bleiben, können nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So gibt es normalerweise keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung vorsätzlicher Straftaten, bei Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen.
Auch Erbstreitigkeiten und Scheidungsverfahren, die über eine Beratung hinausgehen, sind meist nicht versichert.
Zudem gibt es Konfliktbereiche, die üblicherweise erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten versichert sind. Dazu gehören unter anderem Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücksangelegenheiten sowie aus Verträgen.
Viele Rechtsschutz-Versicherungen werden als Kombipolicen angeboten. Häufig ist zum Beispiel die Absicherung der Verkehrs-, Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung in einer Police möglich, was prämienmäßig im Vergleich zu zwei Einzelpolicen meist um einiges günstiger ist. Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung in der Police lassen sich zudem Prämien einsparen.
Der Versicherer als Ansprechpartner bei Rechtsproblemen
Viele Rechtsschutzversicherer bieten übrigens eine telefonische Beratung bei Rechtsproblemen an, damit der Versicherte sich bereits vor dem Gang zum Anwalt über die rechtliche Situation und die richtige Vorgehensweise informieren kann.
Wer einen Anwalt konsultieren will, sollte vorab Deckungszusage für den Streitfall vom Rechtsschutzversicherer einholen. Spätestens beim ersten Anwaltstermin ist die Police dem Rechtsanwalt vorzulegen, damit dieser eine Leistungszusage für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. Denn dann besteht Sicherheit, dass die Kosten übernommen werden.
Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen nicht nur die Kosten für einen Anwalt und einen Gerichtsprozess, sondern auch für ein Mediationsverfahren – und zwar bevor der Streit vor Gericht landet. Nicht immer ist es nämlich im Hinblick auf das künftige Verhältnis mit dem Streitpartner zum Beispiel beim Konflikt mit dem Nachbarn, mit Verwandten oder dem Arbeitgeber sinnvoll, einen Streit sofort vor Gericht auszutragen.