Eine Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit verdeutlicht, wie sich das mittlere Bruttoeinkommen für Vollzeitbeschäftigte in 2023 gegenüber dem Vorjahr verändert hat. Zudem zeigt es eklatante Unterschiede beim Medianeinkommen der jeweiligen Wirtschaftszweige auf.
4.11.2024 (verpd) Nach aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit hatten sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte in Deutschland letztes Jahr ein monatliches Bruttoeinkommen im Median von 3.796 Euro. Je nach Branche gab es jedoch erhebliche Unterschiede. Zwar sind insgesamt die Löhne um 4,1 Prozent gestiegen. Doch je nach Wirtschaftszweig ist der Zuwachs deutlich niedriger oder auch deutlich höher ausgefallen. Zudem verdienen in den meisten Branchen Männer immer noch deutlich mehr als Frauen.
Letztes Jahr hatte ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter einen mittleren Bruttomonatsverdienst (Medianeinkommen) von 3.796 Euro – das heißt 50 dieser Beschäftigten hatten ein Einkommen über und 50 Prozent unter der genannten Einkommenshöhe. Insgesamt stieg der Bruttolohn im Mittel damit um 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dies geht aus der aktuellen Engeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit hervor.
Den Daten ist zudem zu entnehmen, dass Vollzeit arbeitenden Männer ein Bruttomonatseinkommen im Median von 3.930 Euro hatten – was gegenüber dem Vorjahresquartal ein Plus von 4,0 Prozent entsprach. Frauen erhielten dagegen im Schnitt nur 3.564 Euro monatlich – der Lohnzuwachs betrug hier im selben Vergleichszeitraum 4,4 Prozent.
Die Branchen mit den höchsten und niedrigsten Einkommen
Allerdings gab es zudem je nach Wirtschaftszweig, unterteilt in Klassifikationen, große Unterschiede beim mittleren Bruttoverdienst eines sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, wie die Statistikdaten belegen. Insgesamt erhielten die Beschäftigten bei neun der insgesamt 21 aufgeschlüsselten Wirtschaftszweige ein Einkommen über dem branchenübergreifenden Medianeinkommen, zwölf Branchen lagen darunter.
Die zwei Branchen mit dem höchsten mittleren Einkommen hatten einen Gehaltsmedian von über 5.000 Euro. Konkret handelte es sich hier um Beschäftigte auf dem Gebiet der „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ sowie im Bereich „Information und Kommunikation“, dazu gehört unter anderem das Telekommunikations- und Verlagswesen sowie Film, Radio- und Fernsehen.
Im Gegensatz dazu verdienten die Mitarbeiter in den zwei Wirtschaftszweigen mit den niedrigsten mittleren Bruttoeinkommen weniger als die Hälfte der genannten Branchen. Ihr mittleres Bruttogehalt lag bei rund 2.500 Euro und darunter. Betroffen waren hier die Beschäftigten des „Gastgewerbes“ und der „Arbeitnehmerüberlassungen“ wie Leiharbeiter.
Wirtschaftszweig (Klassifikation) | Alle: Einkommen in Euro (Lohnzuwachs zum Vorjahr) | Männer: Einkommen in Euro (Lohnzuwachs zum Vorjahr) | Frauen: Einkommen in Euro (Lohnzuwachs zum Vorjahr) |
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Datenquelle: Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit | |||
Branchenübergreifend | 3.796 (4,1%) | 3.930 (4,0%) | 3.564 (4,4%) |
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei (Klassifikation A) | 2.651 (6,3%) | 2.726 (6,4%) | 2.441 (7,9%) |
Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungswirtschaft (Klassifikation B, D, E) | 4.405 (3,1%) | 4.399 (3,0%) | 4.431 (3,7%) |
Verarbeitendes Gewerbe (Klassifikation C) | 4.221 (4,3%) | 4.374 (4,3%) | 3.533 (5,2%) |
- davon Herstellung von Vorleistungsgütern, wie chemische Erzeugnisse und Kunststoffwaren (ohne Güter der Metall- u. Elektroindustrie) (Teil von C) | 3.924 (3,4%) | 4.001 (3,2%) | 3.471 (4,5%) |
- davon Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern (ohne Güter der Metall-, Elektro- und Chemieindustrie) (Teil von C) | 3.376 (4,9%) | 3.587 (4,3%) | 2.870 (6,3%) |
- Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie (Teil von C) | 4.538 (4,7%) | 4.659 (4,7%) | 3.868 (5,1%) |
Baugewerbe (Klassifikation F) | 3.395 (4,5%) | 3.411 (4,5%) | 3.186 (5,2%) |
Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz (Klassifikation G) | 3.297 (4,1%) | 3.465 (4,0%) | 3.008 (4,6%) |
Verkehr und Lagerei (Klassifikation H) | 3.054 (4,0%) | 3.051 (4,0%) | 3.069 (3,9%) |
Gastgewerbe (Klassifikation I) | 2.503 (7,5%) | 2.575 (6,7%) | 2.413 (8,1%) |
Information und Kommunikation (Klassifikation J) | 5.355 (4,3%) | 5.718 (4%) | 4.549 (4,8%) |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (Klassifikation K) | 5.601 (2,8%) | 6.196 (2,8%) | 4.869 (3,3%) |
Immobilien, freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (Klassifikation L, M) | 4.598 (4,3%) | 5.159 (3,7%) | 3.950 (5,1%) |
sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (Klassifikation N) | 2.750 (7,2%) | 2.777 (7,0%) | 2.669 (8,0%) |
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (ohne Arbeitnehmerüberlassung) (Teil von N) | 2.952 (5,9%) | 3.007 (5,7%) | 2.787 (6,5%) |
- Arbeitnehmerüberlassung (Teil von N) | 2.373 (7,8%) | 2.371 (7,2%) | 2.380 (9,8%) |
öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, exterritoriale Organisationen (Klassifikation O, U) | 4.116 (1,9%) | 4.181 (1,4%) | 4.055 (2,3%) |
Erziehung und Unterricht (Klassifikation P) | 4.145 (2,7%) | 4.510 (2,0%) | 3.963 (2,8%) |
Gesundheitswesen (Teil von Klassifikation Q) | 3.796 (2,7%) | 4.610 (1,8%) | 3.554 (3,2%) |
Heime und Sozialwesen (Teil von Klassifikation Q) | 3.678 (6,0%) | 3.794 (5,2%) | 3.621 (6,3%) |
Kunst u. Unterhaltung, sonstige Dienstleistungen, private Haushalte (Klassifikation R, S, T) | 3.460 (3,9%) | 3.745 (2,8%) | 3.147 (5,4%) |
Lohnplus zwischen 1,9 Prozent und 7,8 Prozent
Hervorzuheben ist zudem, dass zwar in allen Wirtschaftszweigen im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 der jeweilige Einkommensmedian gestiegen ist, allerdings gab es auch hier branchenspezifische Unterschiede. Die Wirtschaftszweige mit den vier geringsten mittleren Bruttoeinkommen hatten mit einem Plus zwischen 6,3 Prozent und 7,8 Prozent die höchsten Lohnzuwächse.
Deutlich unter der branchenübergreifenden durchschnittlichen Lohnanhebung von 4,1 Prozent lagen dagegen folgende Wirtschaftszweige: „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“, „Erziehung und Unterricht“, „Gesundheitswesen“ sowie „öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung und externe Organisationen“. Bei diesen Branchen stiegen die mittleren Gehälter nur zwischen 1,9 Prozent und 2,8 Prozent.
Geschlechterspezifische Lohnunterschiede je Branche
Die Statistik belegt zudem, dass der Lohnanstieg bei den Frauen in allen Wirtschaftszweigen, mit Ausnahme der Beschäftigten im Bereich „Verkehr und Lagerei“, je nach Branche um 0,3 Prozent bis 2,6 Prozent höher ausfiel als bei den Männern.
Allerdings ist das mittlere Einkommen der Vollzeitbeschäftigten bei den Frauen in fast allen Wirtschaftszweigen – mit Ausnahme von drei Branchen – zum Teil deutlich geringer als das der Männer.
In folgenden Wirtschaftszeigen war der Abstand des Medianeinkommens zwischen Männern und Frauen am höchsten: Frauen, die im Bereich „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ beschäftigt waren, hatten ein um 1.327 Euro geringeres mittleres Monatsgehalt als Männer. In der Branche „Immobilien, freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ betrug der Einkommensunterschied von 1.209 Euro.
Nur in den Branchen „Arbeitnehmerüberlassung“, „Verkehr und Lagerei“ sowie „Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungswirtschaft“ verdienten Frauen im Schnitt zwischen neun und 32 Euro monatlich mehr als Männer.
Drohende Einkommenseinbußen im Krankheitsfall
Übrigens drohen im Krankheitsfall einem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer Einkommenseinbußen: Liegt sein Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2024: monatlich 5.175 Euro), erhält er nach der sechswöchigen Arbeitgeberlohnfortzahlung maximal ein Krankengeld von 120,75 Euro am Tag (3.662,50 Euro im Monat) von der Krankenkasse. Davon sind die Beiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung noch abzuziehen.
Bei einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze beträgt die Krankengeldhöhe 70 Prozent des Bruttolohns, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Tritt eine Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit innerhalb drei Jahren mehrmals auf, wird nach 78 Wochen die Krankengeldzahlung von der Krankenkasse eingestellt. Insbesondere Gutverdiener müssen daher bei einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit hohen Einkommenseinbußen rechnen. Dieses Risiko lässt sich jedoch mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern.